Durch das Verkehrsrecht wird der Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen geregelt. Die Vorschriften zum Verkehrsrecht befinden sich in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen und den dazugehörigen Gesetzestexten, weshalb das Verkehrsrecht auch sehr umfangreich und detailliert ist. Zu den Rechtsbereichen, in denen das Verkehrsrecht geregelt wird, gehört das Zivilrecht sowie das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Auch die Politik setzt sich mit de Verkehrsrecht auseinander.
Das Verkehrsrecht dient dem Zweck der Gewährleistung eines sicheren und funktionstüchtigen Verkehrsflusses. Zu denjenigen, die sich durch die Vorschriften angesprochen fühlen sollten, zählen neben den Führern des jeweiligen Transportmittels auch Fahrradfahrer und Fußgänger.
Zu den Teilbereichen des Verkehrsrechts gehören
- das Verkehrszivilrecht,
- das Verkehrsversicherungsrecht,
- das Verkehrsverwaltungsrecht sowie
- das Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.
Zum Verkehrszivilrecht zählt man unter anderem das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht. Diese regeln unter anderem Fälle, in denen es zu einem Schaden im Straßenverkehr gekommen ist und Frage bzgl. der Haftung zu klären sind. Des Weiteren enthält das Verkehrszivilrecht auch zahlreiche Vorschriften zum Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.
Das Verkehrsversicherungsrecht schreibt eine Haftpflichtversicherungspflicht vor. Diese dient dem Schutz und der Absicherung von Unfallopfern. Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) stellen für diesen Bereich die gesetzliche Grundlage dar.
Sofern es um rechtliche Fragen bezogen auf die Fahrerlaubnis und die Zulassung geht, kann das Verkehrsverwaltungsrecht herangezogen werden. Folglich wird durch diesen Bereich die Erteilung, der Verlust und die Entziehung einer solchen Fahrerlaubnis geregelt. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt mithin die näheren Umstände in diesen Fällen.
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht behandelt die leichteren Verstöße im Straßenverkehr, welche durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sanktioniert werden. Das Verkehrsstrafrecht hingegen regelt die schwerwiegenden Verstöße als Straftaten durch das Strafgesetzbuch (StGB).
Diese Seite soll Ihnen in Grundzügen das Verkehrsrecht erläutern, sowie die unterschiedlichen Bereiche dieses Rechtsgebiets näherbringen.